Abstract

Vertraglich festgelegte Preise können durch das Gewährleistungsrecht in Frage gestellt werden. In der Auftrags-Softwareentwicklung ist einGewährleistungsstreit schnell vom Zaun gebrochen, weil es auf den ersten Blick keine allgemein anerkannten Normen für nach dem Stand der Technik mangelfreie Software gibt. Bei näherem Hinsehen lassen sich aber unter anderem verschiedene ISO-Normen zur Beurteilungder Quellcodequalität heranziehen. Wer seinen Entwicklungsprozess auf Basis der einschlägigen Verfahrensmodelle organisiert, produziert bona fide mangelfreie Software.

Reference

Eidenberger, H. (2013, February). Qualität nach Maß. IX : Magazin Für Professionelle Informationstechnik, 02/2013, 132–136. http://hdl.handle.net/20.500.12708/154756